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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir bieten eine hervorragende Dienstleistung und wertschätzen unsere Kunden. Deshalb brauchen wir keine komplizierten, oft einseitigen Paragraphen, die die Zusammenarbeit mit unseren Kunden regeln. Es gilt grundsätzlich als vereinbart, wenn schriftlich nichts anderes von uns bestätigt wurde:

1. Aufträge bzw. die Buchungen von Sendeplätzen werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder telefonisch/fernmündlich erteilt bzw. platziert wurden, durch uns ausnahmslos schriftlich per Fax und/oder eMail und/oder Brief bestätigt und sind für beide Vertragspartner bindend.

2. Wir behalten uns vor, Aufträge/Buchungen oder Kunden ohne Nennung von Gründen abzulehnen und/oder laufende Aufträge/ Buchungen vorzeitig zu beenden. Bereits erhaltene Vorauszahlungen (siehe Pkt. 5) sind dann umgehend anteilig für nicht genutzte Laufzeiten von uns zurückzuerstatten. Entfällt ein gebuchter Standort endgültig (z.B. Vertragsende oder Kündigung des Systems durch den Standortpartner) wird der Spot des Kunden durch uns automatisch auf einen anderen Standort in der Nähe umgebucht. Der Kunde erhält hierzu eine entsprechende Mitteilung unter Nennung eines weiteren, alternativen Standortes, auf den der Kunde alternativ die Umbuchung innerhalb von zwei Wochen verlangen kann.

3. Bei Auftragserteilung/Buchung wird ein Sendestart und die Buchungsdauer für den gebuchten Spot verbindlich vereinbart und in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Der Sendestart und die Zahlungsverpflichtung (näheres dazu unter Punkt 5.) ist auch dann verbindlich, wenn uns der sendefähige Spot, durch Gründe, die im Einfluss- und/oder Gefahrenbereich des Kunden liegen, erst verspätet vorliegt, nicht erreicht oder erst verspätet fertiggestellt werden kann. Liegt uns der gebuchte Spot sendefähig vor, startet die Ausstrahlung zum nächst erreichbaren Monatsersten, frühestens jedoch zum vereinbarten Sendestart, und endet zum Ende der gebuchten Laufzeit. Eine eventuelle Minderleistung durch verspätete Spotlieferung oder fehlende Mitwirkung bei der Spoterstellung liegt ausschließlich im Gefahrenbereich des Kunden und wird nicht erstattet bzw. ausgeglichen. Vom Auftraggeber zu liefernde Materialien oder lnhalte, wie Bilder, Texte, Daten, etc. sind frei Haus verarbeitungsfertig anzuliefern. Eine Verzögerung bei der Erstellung der sendefähigen lnhalte durch verspätete Zulieferung durch den Auftraggeber oder eines von ihm beauftragten Dritten, geht zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind zur Archivierung gelieferter Bilder, Dateien, lnhalte etc. grundsätzlich nicht verpflichtet. Wir haften bei Verlust oder Beschädigung gelieferter Daten, lnhalte, Bilder, etc. nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber allein ist dafür verantwortlich, dass gelieferte Bilder, lnhalte, Daten, etc. oder durch uns im Auftrag des Kunden erstellte Konzepte/ Spots, enthaltene Aussagen und/oder Werbemaßnahmen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen und stellt uns im Falle einer lnanspruchnahme von allen Ansprüchen Dritter insofern frei.

Sendeaufträge/Buchungen verlängern sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, grundsätzlich um die jeweils gebuchte Laufzeit automatisch, soweit der Kunde nicht fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Zur Wahrung der Frist muss die Kündigung spätestens zwei Kalendermonate vor dem Laufzeitende bei uns eingehen. Für eine Verlängerungsbuchung gilt die dann zum Sendestart jeweils gültige Preisliste der Spot Manufaktur GmbH. Hat sich eine Preiserhöhung für eine Verlängerungsbuchung tatsächlich ergeben, kann der Kunde dieser für die Verlängerungsbuchung widersprechen. Sie gilt als bestätigt, wenn ihr der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Widerspricht der Kunde einer Preiserhöhung, kann die Spot Manufaktur GmbH die Auftragsbestätigung für die Verlängerungsbuchung zurückziehen und den Sendeplatz anderweitig vergeben.

4. Wir behalten uns an jeglichem Angebots- und Auftragsmaterial, wie Scripte, Entwürfe, Dateien, Animationen etc. alle Rechte (Urheber-, Verwertungs- und sonstige Leistungsschutzrechte) uneingeschränkt vor. Wir sind berechtigt, eine einmal gegebene Genehmigung zur Nutzung des Spots und/oder Teilen davon, außerhalb der von uns vermarkteten Kanäle und Netze, jederzeit zurückzuziehen und eine Verwendung, Vervielfältigung und Weitergabe an oder für Dritte oder jede sonstige Nutzung zu untersagen.

5. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich vor dem vereinbarten bzw. in der Auftragsbestätigung bestätigten Sendestart im Voraus zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (z.B. Ratenzahlung gegen Aufpreis). Ein verspäteter oder verzögerter Sendestart z.B. durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verspätete Anlieferung des Spots, usw. entbindet nicht von der Zahlungspflicht vor dem ursprünglich vereinbarten Sendestart. Ist mtl. Ratenzahlung gegen Aufpreis vereinbart und verzögert sich der Sendestart durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, ist die Sondervereinbarung zur Ratenzahlung hinfällig und die komplette Summe der künftigen Monatsraten sind sofort zur Zahlung fällig. Gebucht ist jeweils der Kalendermonat und die verbindlich gebuchte Laufzeit mit den standortindividuellen Sendezeiten, keine bestimmte Anzahl an Sendetagen oder -stunden.

6.Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.

Braunfels, den 01. März 2020